Universitäts- und Hochschulbibliotheken.

Universitäts- und Hochschulbibliotheken.
Universitäts- und Hochschulbibliotheken.
 
Zu den U.- und H. gehören die Bibliotheken der Universität, technische Universität, Gesamthochschulen, pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen und Spezialhochschulen (Hochschulen). Sie sind wissenschaftliche Universalbibliotheken und dienen der Forschung, der Lehre und dem Studium sowie der beruflichen und allgemeinen Bildung. Soweit die U.- und H. gleichzeitig landes- oder regionalbibliothekarische Aufgaben wahrnehmen, d. h. das regionale Pflichtexemplarrecht besitzen, dienen sie der allgemeinen Versorgung mit wissenschaftlicher Literatur und haben somit den Status von öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Bibliotheken. Der Aufbau des Bestandes der U.- und H. orientiert sich an den Bedürfnissen der an der Hochschule vertretenen Fachgebiete und kann dementsprechend eher universal oder, im Fall der Fachhochschulen, eher speziell ausgerichtet sein. Aufgrund historischer Entwicklungen sind an den U.- und H. mitunter Sondersammlungen entstanden, die ihnen eine über die Hochschule und das lokale und regionale Einzugsgebiet hinausgehende Bedeutung verleihen. In manchen Fällen sind Zentralkataloge beziehungsweise Verbundnetze oder bibliothekarische Ausbildungseinrichtungen Teil einer Universitäts- oder Hochschulbibliothek. Viele U.- und H. nehmen darüber hinaus überregionale Aufgaben im Rahmen des Sondersammelgebietsplans der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder des Programms »Sammlung deutscher Drucke 1450-1912« wahr.
 
Das Bibliothekswesen an den deutschen Hochschulen ist nicht einheitlich organisiert; zu unterscheiden sind das einschichtige und das zweischichtige System. Letzteres, dadurch charakterisiert, dass neben der Zentralbibliothek, unabhängig von ihr und auch untereinander nicht verbunden, eine Anzahl selbstständiger Institutsbibliotheken besteht, war bis Mitte der 60er-Jahre vorherrschend. Um den sich hieraus ergebenden Nachteilen (Personalintensität, Doppelanschaffungen, Mehrarbeit bei der Katalogisierung, Zugänglichkeit nur für Institutsangehörige) vorzubeugen, wurde bei den seit den 60er-Jahren gegründeten Universität das einschichtige Bibliothekssystem eingeführt, das auch für die Hochschulen der neuen Bundesländer charakteristisch ist. Bei den älteren Universitätsbibliotheken existieren oft Mischformen, d. h., die Zweigleisigkeit bleibt bestehen, wird aber durch Kooperationen in Anschaffung und Katalogisierung durchbrochen. Kontrovers diskutiert wird neben der grundsätzlichen Organisationsfrage das Problem der Aufstellung der Bestände (Magazinierung, Teilmagazinierung mit Freihandzonen oder völlige Freihandaufstellung).
 
Die größten deutschen U.- und H. sind (1998): Bibliothek der Humboldt-Universität Berlin (5,7 Mio. Bände), Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main (3,8 Mio. Bände), die Universitätsbibliotheken Göttingen (4 Mio. Bände), Leipzig (4,7 Mio. Bände) und Tübingen (2,98 Mio. Bände); in Österreich die Universitätsbibliotheken Wien (5,34 Mio. Bände), Graz (2,2 Mio. Bände) und Innsbruck (2,3 Mio. Bände); in der Schweiz Basel (3 Mio. Bände), Bern (2 Mio. Bände), Genf (1,8 Mio. Bände), die ETH Zürich hat einen Bestand von 5,2 Mio. Einheiten. In Deutschland gibt es (1991) 73 Universitätsbibliotheken mit 3 559 Institutsbibliotheken und 199 sonstige Hochschulbibliotheken mit 161 Abteilungsbibliotheken.
 
 
Vom Strukturwandel dt. Hochschulbibliotheken, hg. v. W. Haenisch u. a. (1973);
 
Die Hochschulbibliothek, hg. v. K.-O. Lehmann u. a. (1978);
 
Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen in den 90er Jahren, hg. vom Wissenschaftsrat (1991).

Universal-Lexikon. 2012.

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